Im Telefonverzeichnis finden Sie die für Ihr Anliegen zuständige Serviceeinheit. Es enthält neben der Telefonnummer der Serviceeinheit Angaben zur Zuständigkeit der Abteilung und deren Zuordnung zu den Rechtsabteilungen. Die Zuständigkeit der Abteilung richtet sich - wenn nicht anders angegeben - nach dem Familiennamen der beschuldigten Person. Ist Ihnen das Aktenzeichen bereits bekannt, bestimmen Sie die Telefonnummer anhand der Abteilungsnummer. Beispiel: Sie haben eine Frage zu der Geschäftsnummer 464 Js 456/17. Die erste Zahl (in dem Beispiel die 464) gibt die Bezeichnung der Abteilung an, in welcher das Verfahren geführt wird. Die entsprechende Rufnummer der Abteilung  lautet somit 02331 393-258 (siehe Telefonliste).